Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht
Ich berate im Zusammenhang mit Eheschließungen und Eheverträgen wie auch im Falle von Scheidung und den daraus weiter resultierenden Themen wie Unterhalt,
Gütertrennung und bei gemeinsamen Kindern auch Umgangsrecht.
Neben den klassischen Familienrechtsschwerpunkten berate und vertrete ich Sie außerdem bei Ehescheidung, Trennung und Unterhaltsfragen. Insbesondere habe ich mich auf das Elternunterhalt spezialisiert und kann Sie nach aktuellem Rechtsstand beraten.
Durch den Erhalt des Fachanwaltstitels im Bereich Familienrecht verfüge ich über umfassende, praktische Rechtserfahrung auf diesem Gebiet.